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Wie schützen Sie Ihren Betrieb?


Ihr Unternehmen ist das Herzstück Ihrer Existenz. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Gewerbebetrieb in jeder Situation optimal abgesichert ist – von Schäden bis zu Betriebsunterbrechungen. 

Welchen Versicherungsschutz Sie in Anspruch nehmen sollten, ist maßgeblich von einigen Faktoren des jeweiligen Unternehmens abhängig. Davon betroffen sind Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler, sowie Ärzt*innen, Rechtsanwalt*innen, Steuerberater*innen etc.

Wir informieren Sie genau über die Absicherung Ihres Unternehmens gerne auch persönlich. 



1. Die Betriebshaftpflichtversicherung 

Die Haftpflichtversicherung dient dazu, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren, zu schützen und hat zwei Funktionen:


--> die Abwehr unbegründeter Ansprüche

 --> die Befriedigung begründeter Ansprüche


Ihnen als Betriebsinhaber/in wird ein wesentlicher Teil des Prozessrisikos abgenommen, welches aus den Haftungen und Gefahren der täglichen Arbeit entstehen kann.


Je nach Fachgebiet ist die Gefahr, dass einer Partei (z.B. Kund/in) ein Schaden durch schuldhaftes Verhalten zugefügt wird, unterschiedlich groß.


Zudem lässt sich auch eine gesteigerte Begehrlichkeit der Kunden/innen für (vermeintlich) schuldhaftes Verhalten von Ihnen oder Ihren Arbeitskräften feststellen. 

Die Haftpflichtversicherung leistet Schadenersatz bei einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, welcher durch Sie als Betriebsinhaber/in oder Ihre Arbeitskräfte verursacht wurde.
Empfehlenswert sind möglichst hohe Versicherungssummen, da sich die Höhe der Forderung des Betroffenen nicht einschränken lässt und es dabei sehr auf die persönlichen Umstände des Geschädigten ankommt.
Steuerliche Behandlung: Die Prämie ist Betriebsausgabe und daher steuerlich absetzbar.



2. Die Betriebsrechtsschutzversicherung

Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind zwei völlig unterschiedliche Dinge! Für eine optimale Verteidigung in einem Strafverfahren, die Abwehr oder Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches benötigen Sie Spezialisten.
Die Versicherungsgesellschaft übernimmt folgende Kosten:


--> Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden
 

--> Verteidigung in Disziplinarverfahren vor der Standesvertretung

--> Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

--> Rechtsanwalts-, Sachverständigen - und Gerichtskosten

--> Reisekosten eines Rechtsanwaltes zu einem in- und ausländischen Gericht 

--> Stellung einer Strafkaution


Steuerliche Behandlung: Die Prämie ist Betriebsausgabe und daher steuerlich absetzba
r. 



3. Die Betriebsunterbrechung

Wenn Sie als Betriebsinhaber/in

--> infolge einer Krankheit/eines Unfalles arbeitsunfähig werden oder 

--> Ihr Unternehmen nach einem Sachschaden nicht benutzbar ist

so laufen Ihre Kosten weiter, ohne dass ein Einkommen erwirtschaftet wird. Ein längerer Ausfall kann somit gravierende finanzielle Folgen nach sich ziehen.


Im Leistungsfall werden entschädigt:

--> der entgangene Betriebsgewinn während der Unterbrechung

--> die fortlaufenden Kosten (z.B. Personal, Miete bis zur Wiederherstellung des Betriebes


Versicherte Gefahren:

--> Krankheit oder Unfall der/des Betriebsinhaberin/s

--> Elementarereignisse (Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl etc.) welche das Unternehmen betreffen
Karenzzeit:

Es kann eine Karenzzeit (=Selbstbehalt) vereinbart werden. Je länger die gewählte Karenzzeit, umso geringer ist die Prämie.

Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme ermittelt sich aus dem Betriebsgewinn und den fortlaufenden Betriebsausgaben wie z.B.: Gehälter, Mieten, Zinsen etc. und ist zugleich die Höchsthaftungssumme.


Steuerliche Behandlung: Die Prämie ist Betriebsausgabe und daher steuerlich absetzbar. Versicherungsleistungen sind als Betriebsgewinn steuerpflichtig.



4. Die Berufsunfähigkeitsversicherung

 Neben einer Unfall- und Betriebsunterbrechungsversicherung ist dies eine der wichtigsten Vorsorgen und daher unverzichtbar.

Ihre Arbeitskraft, Ihr Kapital zur Sicherung Ihres Lebensstandards kann durch Krankheit/Unfall teilweise oder sogar gänzlich verloren gehen. Doch die laufenden Ausgaben (Rückführung von Krediten, Lebenshaltungskosten etc.) bestehen weiterhin.

Für die Dauer der Berufsunfähigkeit erhalten Sie die vereinbarte monatliche Rentenzahlung.
Die Versicherungssumme bzw. monatliche Rente ist ebenso wie die Laufzeit frei wählbar. Idealerweise entspricht der Versicherungsablauf dem gesetzlichen Pensionsalter.


Steuerliche Behandlung: Die Prämie ist keine Betriebsausgabe und daher nicht absetzbar.



5. Die betriebliche Altersvorsorge 

Steuerfreie Zukunftssicherung – Altersvorsorge für Arbeitskräfte
Sie können auf freiwilliger Basis Ihren Arbeitskräften max. EUR 300,- jährlich in Form einer Versicherung lohn- und sozialversicherungssteuerfrei zukommen lassen.


Sie schließen dabei als Versicherungsnehmer/in und Prämienzahler/in zugunsten der Arbeitskraft (= versicherte Person) eine Versicherung ab, bei welcher diese Person und auf Wahl auch der Hinterbliebene direkt begünstigt sind.


Oft ist die Zukunftssicherung eine Alternative zu einer Gehaltserhöhung, da sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite von den steuerlichen Begünstigungen profitieren.







Die Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung.pdf (110.96KB)
Die Betriebshaftpflichtversicherung
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Die Betriebsrechtschutzversicherung
Die Betriebsrechtschutzversicherung.pdf (102.42KB)
Die Betriebsrechtschutzversicherung
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Betriebsunterbrechung
Die Betriebsunterbrechung.pdf (103.47KB)
Betriebsunterbrechung
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Die Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit_1.pdf (110.32KB)
Die Berufsunfähigkeit
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Die Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge.pdf (110.05KB)
Die Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge.pdf (110.05KB)
 
 
 
 
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